Kosten und Erstattung:
Die Kosten der Osteopathie Behandlungen werden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige Krankenkassen verlangen ein ärztliches Empfehlungsschreiben.
Je nach Krankenkasse existieren hier unterschiedliche Erstattungsbeträge.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen oft prozentual die Kosten der Behandlungen.
Nähere Informationen finden Sie bei www.osteokompass.de oder bei Ihrer Krankenkasse.
Als Heilpraktikerin rechne ich die osteopathische Leistung nach dem
“Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker” (GebüH) ab.
Hierzu der Link:
Die Untersuchung und Behandlung dauert ca. 60 Minuten und kostet 90,- Euro.
Schaffen wir es nicht, einen gemeinsamen Termin zu finden und Sie sind weiter auf der Suche nach einem Osteopathen, gibt in unserem schönen Dreiländereck mittlerweile eine Auswahl von Physiotherapeuten, Heilpraktikern und Ärzten, welche eine qualifizierte
Weiterbildung oder ein Studium zum Osteopathen und eine
2-jährige Weiterbildung zum Kinderosteopathen absolviert haben.
Therapeuten, die Schwangere und junge Mütter behandeln, bilden sich oft im Bereich der Gynäkologie weiter.
Auf diese Qualifikationen sollten sie bei der Wahl des Therapeuten für sich und ihr Kind unbedingt achten.
Besteht während und nach der Schwangerschaft und bei Kindern eine Inkontinenz und wird neben der osteopathischen Behandlung Beckenbodentherapie benötigt, biete ich diese in meiner Praxis über privatärztliche Verordnungen an.